Kanzlei Weißbach

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Automatisiertes Mahnverfahren.

Seit dem 01.05.2007 wurde in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren eingeführt. Zuständig für den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides ist von diesem Zeitpunkt an nicht mehr das Wohnortamtsgericht des Antragstellers, sondern ausschließlich das Amtsgericht Aschersleben, Zweigstelle Staßfurt als Zentrales Mahngericht für die vorgenannten Bundesländer.

Mit Einführung des gerichtlichen Mahnverfahrens werden die bisher gültigen Vordrucke ungültig, es sind hier neue Vordrucke, welche speziell für das automatisierte Mahnverfahren vorgesehen sind und maschinenlesbar sind, zu verwenden.

Mit der Einführung des automatisierten Mahnverfahrens treten die rechtlichen Wirkungen des Mahnverfahrens nur dann ein, wenn ein Mahnantrag unter Verwendung des korrekten Formulars beim zuständigen Mahngericht in Staßfurt eingereicht wird. Beachten Sie also, dass etwa die Hemmung der Verjährung von An­sprüchen nur dann eintritt, wenn der Mahnbescheid unter Verwendung des korrekten Formulars beim AG in Staßfurt eingereicht wird.

Mit Einführung des automatisierten Mahnverfahrens nunmehr auch im Bundesland Sachsen wurde zudem die Möglichkeit für Rechtsanwälte mit entsprechender technischer Ausrüstung geschaffen, Mahnbescheide, einschließlich des damit verbundenen Schriftwechsels vollelektronisch einzureichen.

Selbstverständlich können wir auch für Sie tätig werden, wenn Sie über einen Wohnsitz 

Für dieses vollelektronische Mahnverfahren strebt das Amtsgericht Staßfurt Bearbeitungszeiten von lediglich 1 Monat vom Eingang des Mahnantrages bis zur Ausfertigung des Titels an, sofern der Antragsgegner im Rahmen des Mahnverfahrens keinen Widerspruch einlegt. Für Sie als Gläubiger bietet dies die Möglichkeit praktisch in „Rekordgeschwindigkeit“ zu einem Titel zu gelangen und so zeitnah über eine effektive Möglichkeit zur Durchsetzung Ihrer Forderung zu verfügen.

Wir haben rechtzeitig unser technisches Equipment an die Anforderungen des vollelektronischen Mahnverfahrens angepasst und so die Genehmigung zur Teilnahme am vollelektronischen automatisierten Mahnverfahren erhalten.

Wir können Ihnen somit sofort zum Start des automatisierten Mahnverfahrens an die Vorteile des vollelektronischen Rechtsverkehrs weitergeben. Selbst wenn nach einer realistischen Prognose die Gesamtdauer des Mahnverfahrens von einem Monat erst nach einer Übergangszeit erreicht wird, so kann man bereits beim Start des Verfahrens davon ausgehen, dass sich hierdurch Bear-beitungszeiten - je nach Arbeitsweise des bisher zuständigen Gerichts - von 2 Monaten einsparen lassen, was bei der Frage der Beitreibbarkeit einer Forderung unter Umständen entscheidend sein kann.

Sofern Sie derzeit selbst noch Mahnbescheide einreichen, können wir Ihnen nunmehr mit dem automatisierten Mahnverfahren und unserem technischen Equipment einen Vorsprung anbieten, sodass Sie überlegen sollten, ob sich eine eigene Bearbeitung der Mahnbescheide – auch unter Berücksichtigung der damit verbundenen Personalkosten - für Sie noch lohnt. Für das reine Mahnverfahren können wir Ihnen dann, wenn Sie über mehr als 5 Mahnanträge pro Monat verfügen, selbstverständlich auch eine Honorarvereinbarung anbieten. Sprechen Sie uns hier gerne an.

Für alle bestehenden Mandanten ändert sich selbstverständlich nichts, wir werden Ihre Mahnanträge ab sofort unter Ausnutzung der neuesten technischen Möglichkeiten bearbeiten.

Bei der Prüfung der Frage, ob die Nutzung dieser neuen technischen Möglichkeiten durch uns nicht auch Ihnen zum Vorteil gereichen kann, sind wir Ihnen gerne behilflich. Rufen Sie uns an.

 

Was ist, wenn der Schuldner im Ausland wohnt ?

Europäischer Mahnbescheid.

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