Kanzlei Weißbach

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Rechtsschutzversicherung

 

 

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Sind Sie rechtsschutzversichert, so können wir prüfen, ob die gewünschte Tätigkeit vom Versicherungsschutz mitumfasst ist. Lassen Sie uns in diesem Fall eine Kopie Ihrer Rechtsschutzversicherungspolice zukommen oder bringen Sie diese zur Erstberatung mit. In jedem Fall können Sie zur Vermeidung von Kosten selbst bei Ihrem Versicherer anrufen, sofern Deckung besteht, erteilt dieser im Regelfall kurzfristig eine Zusage für eine anwaltliche Erstberatung. Bringen Sie in diesem Fall die Schadensnummer, die Sie vom Versicherer erhalten, mit.

Freie Anwaltswahl: Selbst wenn Rechtsschutzversicherer Ihnen immer aufdringlicher einen sog. Vertragsanwalt zu empfehlen versuchen, Sie können selbstverständlich Ihren Anwalt frei wählen! Bei den Vertragsanwälten der Versicherer handelt es sich um Anwälte, bei denen die Versicherer mit Rahmenverträgen die Gebühren gedrückt haben. Die Inanspruchnahme solcher Vertragsanwälte liegt somit nicht in Ihrem Interesse, sondern in erster Linie im Interesse Ihres Versicherers. Eine neuere Masche der Versicherer ist es auf eine Selbstbeteiligung zu verzichten, dann, wenn Sie einen Anwalt von einer bestimmten Liste Ihres Versicherers konsultieren. Auch mit diesen Anwälten haben Versicherer Honorarvereinbarungen getroffen, die letztlich dazu führen, dass nur Honorare, im Regelfall unter den gesetzlichen Gebühren, bezahlt werden. Auch eine Inanspruchnahme solcher Anwälte ist meist nicht in Ihrem Interesse. Berücksichtigen Sie solche Konstellationen bereits beim Abschluss oder der Änderung Ihres Versicherungsvertrages! 

Typische Probleme bei der Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers:

Wartezeit: Eine Eintrittsverpflichtung des Versicherers besteht erst dann, wenn der Schadensfall nach Ablauf einer Wartezeit (meist 3 Monate) eintritt. Wenn sich also Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder dem Vermieter anbahnen, so ist es meist für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu spät. Bei einem Wechsel der Rechtsschutzversicherung können Sie mit Ihrem neuen Versicherer dann einen Verzicht auf Wartezeiten vereinbaren, wenn sich die neue Versicherung nahtlos an den vorhergehenden Vertrag anschließt.

Ausschlüsse: Diverse Rechtsstreitigkeiten sind vollständig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, so im Regelfall familienrechtliche Streitigkeiten, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen oder Sachen des gewerblichen Rechtsschutzes (z.B. Urheberrechte). Bei erbrechtlichen Streitigkeiten wird im Regelfall lediglich eine sog. Erstberatung vom Versicherer übernommen.

Umfang der Versicherung: Grundsätzlich sollte der Umfang des Versicherungsschutzes genau abgewogen werden.  In jedem Fall ratsam für Straßenverkehrsteilnehmer ist eine Verkehrsrechtsschutz. Auch hier beim Prämienvergleich unbedingt Einzelvereinbarungen wie Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall beachten. Bei der sog. Familienversicherung sind Streitigkeiten aus Vertragsverletzungen (z.B. Kaufverträgen) mitversichert, allerdings nur soweit sie den privaten Bereich betreffen. Bei Rechtsschutzversicherungen für Selbstständige sind Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen allerdings grundsätzlich nicht mitversichert.

Strafrecht: In Strafsachen besteht grundsätzlich kein Rechtsschutz, wenn der Straftatbestand, der Ihnen zur Last gelegt wird nur vorsätzlich erfüllt werden kann. Kann ein Straftatbestand vorsätzlich oder fahrlässig erfüllt werden, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn Sie nicht wegen einer vorsätzlichen Begehung verurteilt werden. Maßgeblich ist also immer die Tat, die Ihnen zur Last gelegt wird. Wenn die Staatsanwaltschaft Ihnen etwa eine Unterschlagung vorwirft (Vorsatztat), so besteht kein Versicherungsschutz, auch dann nicht, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wird und keine Anklage erhoben wird. Dies gilt allerdings im Bereich des Verkehrssrechtsschutzes für Ordnungswidrigkeiten nicht.

Rechtsschutz für Selbständige oder Gewerbetreibende: Versicherungen preisen Einzelunternehmern häufig ein Versicherungspaket für Selbständige oder kleine Gewerbetreibende an. Beachten Sie hier, dass bei dieser Form des Rechtsschutzes Versicherungsschutz aus dem Bereich des Vertragsrechts im nichtprivaten Bereich  ausgeschlossen ist. Haben Sie also Ärger mit zahlungsunwilligen Kunden oder rügen Mängel gegenüber Ihren Lieferanten, so tritt diese Versicherung ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht ein. Versicherungsschutz im Bereich des Verkehrssrechts und des Arbeitsrechtsschutzes, also bei Streitigkeiten mit Arbeitnehmern ist aber regelmäßig von solchen Verträgen mitumfasst.

Sollte man eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

Dies kommt auf den Einzelfall und auf die jeweilige Situation an. Nach unserer Erfahrung raten wir in jedem Fall Verkehrsteilnehmern (auch Radfahrern!) zum Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung, da hier häufig geringe Prämien einem sehr hohen Risiko im Straf- oder Zivilprozeß gegenüberstehen. Gutachterkosten können hier die Verfahrenskosten sehr schnell explodieren lassen. Achten Sie als Autofahrer darauf, dass Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung neben dem Fahrzeugrechtsschutz für die auf Sie zugelassenen Fahrzeuge auch einen Fahrerrechtsschutz enthält, der dann greift, wenn Sie mit einem fremden Fahrzeug unterwegs sind, dies gilt insbesondere auch bei einer beruflichen Nutzung von Fahrzeugen des Arbeitgebers.

Prüfen Sie gerade bei Versicherungspaketen genau, was das jeweilige Paket beinhaltet und ob sich nicht eine einzelne preiswertere Variante (z.B. Verkehrsrechtsschutz) eher lohnt! Berücksichtigen Sie bei der Prämienhöhe eine etwaige Selbstbeteiligung oder Klauseln, die direkt oder mittelbar Ihre freie Anwaltswahl einschränken!

 

Anmerkung: Die vorgenannten Ausführungen betreffen typische Fallkonstellationen, eine genaue Aussage kann erst nach Prüfung der von Ihnen individuell vereinbarten Versicherungsbedingungen erfolgen. Achten Sie zudem auf Einzelvereinbarungen in Ihrer Versicherungspolice.


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